Frage:
Versicherung spielt Schmerzensgeld Ansprüche runter?
anonymous
2012-01-12 12:44:13 UTC
Hallo zsm.,

ich heiße Maurice, bin 20 Jahre alt und komme aus Sachsen.
Erst einmal bitte ich um Verständnis für meine Verwirrende Schreibweise, denn ich habe heute nen Brief von Anwalt bekommen der zum kotzen ist und bin entsetzt.
Erstmal eine Zusammenfassung:
(sowas in der Art)
Also ich hatte am 09.09.2010 einen schweren Motorradunfall.
-Lag knapp 2 n halb Monate im Krankenhaus
-Davon eine Woche im Koma
-an die 3 Liter Blut Verloren ( am Unfallort ) kam kurz vorm Abnippel ins Krankenhaus
offener Oberschenkelbruch (rechts) der 2 Wochen mit einem Fixateur befestigt um auf das verschwinden der Schwellung zu warten,
Unterschenkelbruch (rechts)
In Operation 1 wurde der Unterschenkelbruch geschient und der OS Bruch mit einem Fixateur befestigt
In Operation 2 wurde im OS der Fixarteur entfernt und im US die Schiene abgemacht -> Unter der Kniescheibe wurden mir im OS und US die Knochen aufgebohrt und Titanstäbe eingeführt und mit Nägeln und Bolzen befestigt. Dazu wurde festgestellt das ich ne Quetschung an der Ferse hatte (Schiene war falsch angelegt) und dadurch folge eine Woche Später Operation 3... Ferse ausgescharbt und dann bin ich 3 Monate mit nem Gerät rumgerannt als Umhängetasche auf Krücken die sich anhörte wie ne Kaffeemaschiene!
Ich wurde dann nach knapp 2 n halb Monaten entlassen hab mir nen Anwalt gesucht um auf Schmerzensgeld zu klagen da der Unfallverursacher (PkW Fahrer) ein Gesterfahrer war.
Der zuerst noch ne Falschaussage machte aber ein Gutachter die Aussage des Gegners beim betrachten des Schadens an Motorrad und Auto zu meinen Gunsten Sprechen konnte.

Monate vergehen und der Oberschenkel verheilte!
Der US machte jedoch Probleme.. Der heilt nicht mehr zsm und die Ärzte namen eine Dynamisierung vor so das die Knochen zsm rutschen (sind ja eh aufgespießt wie Schaschlikspieße)!
Doch das schlug auch fehl. Es tut sich einfach nichts und die Wollten mich schon wieder operieren da sagte ich dann NEIN weil es unglaubwürdig rüber kam und ich so wenigstens noch normal laufen kann.
Die Option war also eine 5. Operation und damit vlt. meinen US verlieren verkürzen oder eine Minimale Chance an Erfolg.
Option 2 war ist und bleibt für mich der Schlussstrich weil der Arzt Muffensausen kriegte und Angst hatte ich verklag ihn (also operiert er mich sowieso nicht mehr).
Ich Kann Laufen, Gehen und darf nur nicht rennen, springen und keine Sehr schweren Lasten heben.

Heute am 12.01.2012 erhalte ich einen Brief von meinem Anwalt der mich bei meinem Regulierungsgespräch für das Schmerzensgeld der Gegnerversicherung (LVM) die auch meine ist, ausgeschlossen hatte.
In dem Brief steht das sie mir in ihrem Gespräch eine Betrag von 25.000 Euro ausgehandelt haben..!
Das ist aber nichts! Sie sagen das ich nicht mehr kriegen kann weil ich mich nicht habe weiter behandeln lassen und es ja vlt. Heilungsmöglichkeiten gab.

jetzt zu meinen Fragen

1. Sind für meine Schmerzen meine Brüche und das was ich durchgemacht habe nur 25.000 Euro fällig? Es geht mnicht malmal um Spätfolgen womit sie probieren den Betrag runter zu spielen sondern darum das ALLEIN das Schmerzensgeld für meine Schäden (Brüche usw) entstanden sind mehr als 25.000 Euro fällig sind oder ?
In Schmerzensgeldtabellen kann ich entnehmen das man + - 40.000 Euro allein für den offenen Oberschenkelbruch erhalten sollte (Beruht aus Erfahrungsberichten anderer Menschen)!
Dazu kommt noch der Unterschenkel...

Was soll ich jetzt machen ?
Das ist doch kein gerechtfertigtes Schmerzensgeld oder was sagt ihr dazu ?

Ich habe keine Lust mehr auf den Papierkrieg und vor Gericht gehen dauert alles in allem wieder 2 Jahre! -.-''

Was würdet ihr jetzt tun.

Danke im Vorraus für die Leser die mir vlt. ferner Antworten geben können.

MfG
Acht antworten:
Grüner Handkäs
2012-01-12 12:51:16 UTC
suche dir einen seriöen Anwalt, der dir ehrlich sagt,

ob du gute Chancen hast.



Wenn ja, kannst du ja das Geld für den Anwalt dranhängen.

Das Honorar für den Anwalt richtet sich nach der Streitsumme.
Berni
2012-01-12 21:28:32 UTC
Erstens ist es schlecht, dass deine Versicherung auch die Versicherung des

Geisterfahrers ist.

Zweitens wird in Deutschland kaum Schmerzensgeld gezahlt. Das ist seit Jahrzehnten so. Die Gerichte scheint das nämlich nicht zu interessieren.

Drittens ziehen die Versicherungen solche Zahlungen in die Länge und kommen mit immer neuen Gutachtern. Das üben sie so lange, bis der Geschädigte "müde" ist und einem billigen Vergleich zustimmt.

Viertens hat die Versicherung recht. Wer eine Operation ablehnt, die evtl. für eine vollständige Heilung sorgen könnte, sieht vor Gericht immer alt aus !

Fünftens würde ich mir eine " Rente " offen halten, da du nicht weißt, wie du arbeitsmäßig eingeschränkt sein wirst-

Sechstens würde ich einen anderen Anwalt aufsuchen und dort eine weitere Meinung einholen ( vielleicht vom ADAC ).
?
2012-01-15 01:24:04 UTC
@-Berni DH..hat alles wichtige erwähnt..

-aber wieso solltest Du auf den Prozeßkosten sitzenbleiben ??

-wenn der Penner Dich geschädigt hat,solltest Du den wegen schwerer Körperverletzung zusätzlich anklagen..das mußt Du auf jeden Fall machen,zusätzlich..wenn die Beweislast zu dessen Ungunsten liegt,-wie Du geschildert hast..

-Bei so etwas speziellem solltest Du auf jeden Fall mehrere "spezialisierte" Anwälte konsultieren und diese jeweils 50,-Euro für ein unverbindliches "Beratungsgespräch" riskieren..
Slovak08
2012-01-12 21:19:43 UTC
@John DD hat sich dazu bereits sehr gut geäussert.

Mein Zusatz: Bespreche deinen Fall noch einmal mit deinem Antwalt und konfrontiere ihn mit anderen, ähnlich gelagerten Entschädigungsfällen. Sollte sich das nicht auswirken, suche dir schleunigst einen Fachanwalt für Versicherungsfälle und rolle den Entschädigungsfall so erneut auf. Stelle dich allerdings gleich darauf ein, dass es zu einer Entschädigungsklage kommen kann. Durch den Papierkram musst du dann durch.

Noch etwas: Lass dir auf jeden Fall die mögliche Entschädigung für Spätfolgen offen, denn du weisst nicht, wie sich dein körperlicher Zustand dadurch bis in 20 Jahren verschlechtert und du evtl. berufs- oder arbeitsunfähig wirst. Die angebotene Summe darfst du bestenfalls als erste Teilentschädigung akzeptieren.



Hattest du evtl. eine Teilschuld, da du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist?
Marcel
2012-01-12 21:17:03 UTC
ich würde das tun, wozu du keine lust hast: vor gericht ziehen!

merke: recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe!!
Peppy36
2012-01-12 20:55:29 UTC
das ist normal für versichrungen am besten du suchst dir einen anwalt der sich auf versichrungs fälle spezialisiert ist
John DD
2012-01-12 20:52:41 UTC
Versicherungen bieten weniger als ein Viertel dessen, was nach Jahren vor Gericht entschieden wird. Du hast einen langen Weg vor dir - also akzeptiere die 25.000 nur als Abschlag, aber nicht als endgültige Regulierung. Konfrontiere deinen Anwalt mit anderen Fällen und den dort zugesprochenen Schmerzensgeldern und frage ihn nach Erklärung, warum das bei dir nicht der Fall sein soll.



Wenn er keine liefern kann, taugt er nix und sollte er dir einen Fachanwalt für Ansprüche gegen Versicherungen empfehlen .....
?
2012-01-12 20:48:11 UTC
Schmerzensgeld einklagen.Klar es dauert aber wenn dein Anwalt dir keine Unkosten bereitet kannst du da ja was riskieren um auf dein Recht zu kommen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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