Frage:
Bin ich bei Unfall versichert (bin unversichert)?
Squeezie
2009-02-20 10:32:48 UTC
Hallo, ich fahre in Urlaub mit meinen Eltern, und nun wollte ich fragen was passiert, wenn ich mit dem Auto, welches NUR auf MAMA&PAPA angemeldet ist, einen Unfall baue??

Zahlt die Versicherung?

Habe 2 mal angerufen 2 mal gegensätzliche Sachen gesagt....
Weiß einer näheres, vor allem evtl schriftlich(Gesetz)?

Grüße, Dorschbart

PS: Versicherung ist Huk-Coburg
PPS: Bin 18, hab ihn also noch nicht so lange...
Sechs antworten:
anonymous
2009-02-20 11:17:49 UTC
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.



Das Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.



Das Kraftfahrzeug-Schadenrecht weicht in einigen Punkten vom allgemeinen Schadenersatzrecht ab.



Schadenersatzpflichtig ist im Regelfall der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Da es praktisch nicht möglich ist, alle Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen, greift der Gesetzgeber zu einem Trick: Speziell im Straßenverkehr haftet durch gesetzliche Anordnung (in Deutschland gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz) nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs (siehe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), und zwar auch, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Es ist eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden geleistet werden muss.



Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt (in Deutschland nach § 5 PflVG) ein Kontrahierungszwang, d.h. das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.



Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:



Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)

Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z.B. Leitplanke))

Vermögensschäden

immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) ergeben.



Der betroffene Fahrzeugführer ist mitversichert.



Eine weitere Besonderheit ist die Regulierungsvollmacht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie darf Schäden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Als Ausgleich hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall (wirksam allerdings nur für die Zukunft).



Für den Geschädigten ist von Bedeutung, dass er die Kfz-Haftpflichtversicherung direkt auf Schadensersatz in Geld (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) in Anspruch nehmen kann. Er vermeidet hierdurch, seine Ansprüche gegen den Fahrer oder Halter geltend machen zu müssen und trotz juristischem Erfolg bei deren Zahlungsunfähigkeit leer auszugehen. Dennoch werden in der Regel in gerichtlichen Auseinandersetzungen die Versicherung, der Halter und der Fahrer gleichzeitig in Anspruch genommen. Dies hat prozesstaktische Gründe: Beispielsweise kann der als Anspruchsgegner verklagte Fahrer hierdurch nicht mehr als Zeuge auftreten.



Die Schäden am Fahrzeug deiner Eltern müsstest jedoch du selber zahlen, da keine Versicherung für Schäden am eigenen PKW aufkommt. Ausnahme ist die Vollkasko. Ob die aber den Schaden zahlt, wenn du für den Wagen nicht eingetragen bist? Wahrscheinlich ja, wird sich den Betrag dann aber von dir wiederholen.
Elisabeth
2009-02-24 14:19:56 UTC
Unbedingt die Versicherung genau durchlesen!



Als ich unser Auto neu angemeldet habe - das galt übrigens auch für das Auto meines Vaters - wurde nach dem jüngsten Fahrer gefragt. Dadurch änderte sich der Versicherungsbeitrag. Aber so sind meine Kinder, wenn sie fahren, auch versichert.



Das sollten Deine Eltern eigentlich wissen. Besser ein wenig mehr in der Versicherung - dafür aber auch alle versichert.



Frag mal Deine Eltern.
pittengerdpeter
2009-02-23 16:24:55 UTC
Du hast ja schon bemerkt dass dA jede Menge Ermessensspielraum der Versicherung besteht ( Zwei verschiedene Aussagen).

Mach mal schön BITTE BITTE und dann wird´s vielleicht glimpflih vonstatten gehen. Anderenfalls ist es Fahren ohne Versicherungsschutz - und du bist Vorbesteraft ! V E R B R E C H E R !!!!!!!!!!!!!!



smile
anonymous
2009-02-20 19:08:53 UTC
Deine Eltern sollten Dich bei der Versicherung als Fahrzeugmitbenutzer eintragen lassen ! Dann bist Du auf der sichern Seite .
Petra
2009-02-20 18:44:54 UTC
Kommt auf den Versicherungsvertrag an. Wenn nur deine Eltern als Fahrer dort als mögliche Fahrer eingetragen sind, kann es passieren, das die Versicherung Schwierigkeiten macht. Das kommt immer auf die Versicherungsgesellschaft an. Der sicherste Weg ist, deine Eltern melden der Versicherung, dass nun auch du gelegentlich Fahrer des Autos bist. Das könnte aber dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag höher wird, weil das Unfallrisiko bei unerfahrenen Fahrern höher ist. Am besten deine Eltern setzen sich mit der Versicherung in Verbindung und lassen sich die Auskunft schriftlich geben. Du bist ja kein Vertragspartner und kannst dich somit im Ernstfall auch nicht auf die Aussagen der Versicherung berufen.
blumentopf
2009-02-20 18:49:58 UTC
Du meinst wahrscheinlich einen Unfall mit dem Auto, den mit dem anderen Geschlecht kann man nicht versichern.

Also wenn deine Eltern eine Haftpflichtversicherung für das KFZ haben und da angegeben haben das auch andere Fahrer unter 23 Jahren damit fahren ist alles ok. Falls sie irgendwelche Beschränkungen bezüglich der Fahrer angegeben haben kann es Probleme geben.

Das mußt du aber in der Versicherungspolice nachlesen, oder direkt bei der Versicherung anfragen.

Oder du fragst deine Eltern.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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