Wenn kein Testament vorhanden ist, dann bilden jetzt deine Mutter und die Kinder eine Erbengemeinschaft. Das Erbe wird verteilt 50% die Mutter, 50% die Kinder. Die Enkel sind außen vor.
Um es mal in einfache Zahlen zu fassen.
Deine Eltern hatten ein gemeinsames Vermögen von 100 000€. Die Hälfte davon 50 000€ gehört deiner Mutter. Es werden 50 000€ vererbt. 25 000€ erbt die Mutter, 25 000€ die Kinder.
Der Enkel hat keinen Anspruch. Jetzt liegt es an den Erben ob sie das Versprechen einlösen und dem Enkel das Auto überlassen. Soll der Enkel das Auto bekommen, dann bekommt er von der Erbengemeinschaft den Fahrzeugbrief und dann kann er das Auto einfach auf sich zulassen. Es wird das Auto von den Erben geschenkt, was völlig legal ist.
Wie das unter den Erben verrechnet wird ist deren Sache. Deine Mutter hat als Erbin natürlich was damit zu tun. Wenn sie ein Veto einlegt und sagt die Hälfte von dem Auto gehört mir, und ein weiteres Viertel erbe ich, dann haben die Kinder Anspruch auf ein Viertel Auto bzw. den Gegenwert.
Ihr müsst euch einigen wie das Erbe verteilt wird. Über die 50% vom Erbe können die Kinder frei verfügen. Wie das Erbe ausgezahlt wird, in Form von Geld, oder in Form von Gegenständen, ihr müsst euch einigen.
Ob das Auto auf den Enkel ummelden wirklich sinnvoll ist?
Es besteht eine Kfz-Versicherung, mit einem wie ich annehme, hohen Schadenfreiheitsrabatt. Da wäre es imho sinnvoll das Fahrzeug auf deine Mutter ummelden, und erst wenn dein Sohn längere Zeit den Führerschein hat, ummelden und den Rabatt dann zum großen Teil zu übernehmen. Hängt natürlich davon ab ob deine Mutter ein eigenes Fahrzeug besitzt oder sich kaufen will. Da berät die Versicherung.
Auch wenn das Auto auf deine Mutter läuft, kann er Eigentümer des Autos sein.
Man sollte immer im Auge behalten, auch eine Versicherung mit einem hohen Rabatt hat einen Wert den man nicht einfach durch abmelden vernichten sollte.
@Tom
so einfach ist es nicht. Erst muss geklärt werden wem was vom Erbe zusteht. Einfach etwas aus der Erbmasse nehmen ist Diebstahl, wenn die Miterben nicht einverstanden sind.
Würde man es so machen wie Du schreibst, wäre der Enkel nicht Eigentümer des Autos und müsste es zurückgeben.