Frage:
Auto verkauft - Käufer baut Unfall - wer zahlt?
SK
2012-09-18 02:34:27 UTC
Wenn ich mein Auto an Privat verkauft habe und der Käufer auf dem Nachhauseweg einen Unfall gebaut hat, wer zahlt dann?

Kaufzeitpunkt ist mit Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag dokumenterit.Gesammtbetrag wurde auch komplett übergeben.
Der Käufer hat das Auto natürlich noch nicht umgemeldet bzw. eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen. Er hat sich aber mit der Unterschrifft auf dem Kaufvertag dazu verpflichtetes in den nächsten 2 Werktagen zu tun.

Bitte nur ernstgemeinte Antowrten die zur Lösung des Sachverhaltes beitragen. Wichtigtuereien, dumme Kommentare und Beleidgungen sind NICHT erwünscht!!!
Acht antworten:
Christoph
2012-09-18 02:57:29 UTC
Gemäß § 446 BGB geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandes mit Übergabe(!) der verkauften Sache auf den Käufer(!) über.



Wenn der Kauf abgeschlossen war, müsste er dafür haften, es sei denn, das Auto hatte einen Mangel, das den Unfall verursacht hat. Mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag bist du also raus aus dem Schneider. Theoretisch müsste auch die Ummeldung irrelevant sein, da der Kaufvertrag ja trotzdem gültig ist.

Allerdings ist durch die fehlende Ummeldung der Sachverhalt verkompliziert worden. Falls ein größerer Sachschaden entstanden ist, sollten sie einen Anwalt nehmen.
?
2012-09-18 02:37:16 UTC
Der Fahrzeughalter, auf den die Versicherung läuft, zahlt. Und der bist bis zur Ummeldung du. Daher meldet man auch normalerweise das Fahrzeug ab, bevor man es weggibt.
Kai H
2012-09-18 02:44:37 UTC
Du haftest bis zur Ummeldung gegenüber dem Geschädigten. Das heißt, Deine Haftpflicht bezahlt den Schaden, außer, Du entscheidest, ihn selber zu übernehmen, weil das günstiger ist als die Prämienerhöhung.



Der Käufer haftet als Schadensverursacher Dir gegenüber. Das heißt, er muss Dir die erhöhte Prämie oder die Schadenssumme zurück erstatten.



Das eventuell verhängte Bußgeld zahlt natürlich auch der Käufer.



Erst in dem Moment der Ummeldung geht die Haftung auf den neuen Fahrzeughalter über. Seine Haftpflichtversicherung kann nicht früher haften als zum Zeitpunkt der Zulassung.





Love and Peace
?
2012-09-18 02:36:28 UTC
Datum und Uhrzeit sind hinterlegt also ist der Käufer für sein tun verantwortlich.
Andre
2012-09-18 05:28:54 UTC
ich hatte vor jahren ein motorrad verkauft.der käufer hat sich verpflichtet das bike umzumelden und mir die ummeldebescheinigung zukommen zu lassen zwecks die kfz versicherung zu kündigen.



es sind ca 4 wochen vergangen und es hat sich nichts getan.die versicherungsprämie durfte ich noch voll bezahlen.der typ ist lusstig auf meine kosten rumgefahren.

da ich nichts mehr hatte fahrzeugbrief ,kfz schein stand ich erst mal da.ich bin dann zum straßenverkehrsamt die sachlage geschildert.

der sachbearbeiter wollte dann nur meinen personalausweis sehen und hat das bike sofort stillgelegt. mit der abmeldung bin ich sofort zur versicherung und habe diese gekündigt.



der herr von der versicherung meinte dann, wenn der jenige einen unfall gebaut hätte ,dann wäre es auf meine kappe gegangen ,da das bike auf meinem namen versichert war.



in zukunft werde ich alles selber erledigen und verlasse mich nicht auf andere die ich nicht kenne.
Brian W. Ashed
2012-09-18 02:40:41 UTC
Als Verkäufer solltest du auch unverzüglich den Verkauf deiner Versicherung und der Zulassungsstelle mitteilen. Nur dann hast du eine Chance, dass du aus der Halterhaftung rauskommst!



Ich denke mal, dass deine Versicherung in Vorleistung treten wird und sich dann am Käufer schadlos halten wird, da dem Geschädigten nicht zumutbar ist, sich um solche Haftungsfragen zu kümmern oder auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Gerade deshalb gibt es ja die Halterhaftung.



Da spielt dann neben dem BGB auch das Pflichtversicherungsgesetz eine Rolle! http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html

Aus dem Kaufvertrag hast du einen Anspruch auf Innenregress, den du dann an deine Versicherung abtreten kannst.
anonymous
2012-09-20 01:25:34 UTC
Solange das Auto auf DEINEN Namen angemeldet ist, solange bist DU, bzw. DEINE Versicherung für den Fremdschaden haftbar.

Dabei spielt es keine Rolle, was Dir der Käufer unterschreiben hat.



Der Unfallgegner hält sich an die Versicherung, die zum Zeitpunkt des Schadens das Verursacherauto versichert hat. Und das ist Deine.



Deine Versicherung wird den Schaden regulieren, denn dazu ist sie per Gestz verpflichtet. Sie wird Dich wahrscheinlich auch hochstufen, es sei denn, Du fährst seit Jahrzehnten auf 30 %.



Du kannst höchstens dann versuchen, auf dem Zivilklageweg den Dir entstandenen finanziellen Nachteil vom Schadensverursacher ausgleichen zu lassen.
Raik
2012-09-18 05:44:26 UTC
das einzige ernsthafte Risiko ist die Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts. Das Auto hat der Käufer ja bezahlt, der Schaden daran kann Dir egal sein. Die Versicherung muss auch eintreten, auch das kann Dir egal sein.



Mit dem Kaufvertrag geht aber auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer über (§95 VVG) und damit auch das Risiko der Verschlechterung des Rabatts. Dein Rabatt würde also nicht zurückgestuft. Wer es nicht glaubt, mag hier nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=90964



Du musst aber die Versicherung unmittelbar vom Verkauf informieren, das ist die Bedingung für den Übergang der Versicherung auf den Käufer.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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