Kann eine andere Person als der Eigentümer des KFZ die Autoversicherung gültig abschliessen?
loewenzahn
2006-09-01 00:45:37 UTC
Kann eine andere Person als der Eigentümer des KFZ die Autoversicherung gültig abschliessen?
Sechszehn antworten:
kalbskotlett
2006-09-01 00:48:14 UTC
bei uns stehe ich im Fahrzeugbrief und Schein und die Versicherung läuft über meinen Mann.
2006-09-01 01:10:15 UTC
Hi,
ja !
Wird unter 'abweichender Halter' vermerkt.
mfg.
Raziel
2006-09-01 01:01:06 UTC
geht auf jeden fall. bin bei uns bei allen fahrzeugen der versicherungsnehmer , und meine frau bei einigen der halter
du musst aber auf alle fälle mit der versicherung reden.
es gibt heut zu tage so viele möglichkeiten.
bei meiner tochter ging es zum beispiel nicht. sie ist fahranfängerin , und wir dachtn sie kann auf meine prozente fahren. ging nicht ganz so
wie gesagt , sprich am besten mit deiner versicherung
Mu6
2006-09-01 00:59:10 UTC
das ist möglich- der Eigentümer eines Wagens, sagen wir der Ehemann steht als Halter in dem Fahrzeugschein, dennoch könnte man das Auto, als Versicherungsnehmer die Ehefrau, die z.B. im öffentl. Dienst arbeitet, also B- Tarif bekommt als Versicherungsnehmenr auftreten. Es ist sogar möglich die SF- Klasse des Ehemanns mit in diesen Tarif zu übernehmen. Wir haben das bei unserem letzten Auto so gemacht.
?
2006-09-01 10:30:47 UTC
Ohne Probleme.Fz.Halter u.VN-Nehmer müssen nicht identische sein.
ich bin neugierig
2006-09-01 06:57:42 UTC
natürlich ist das möglich. Es gibt hunderttausende von Leasingfahrzeugen. Eigentümer des Fahrzeug ist der Leasinggeber, die Zulassung erfolgt auf den Leasingnehmer. Die Zulassung erfolgt also in sehr vielen Fällen nicht auf den Eigentümer im Sinne des BGB, sondern auf den Besitzer, also denjenigen der über das verfügt. Diese Konstruktion ist bei jeder Versicherung möglich. Natürlich geht das auch bei Privatpersonen. Beispiel: Ich hab von meinen Eltern ihr Fahrzeug über einen Zeitraum von mehreren Monaten geliehen bekommen. Ich hab in dieser Zeit das Fahrzeug auf mich umgemeldet, damit eventuelle Unfälle nicht den Schadenfreiheitsrabatt meines Vaters beeinflussen werden. Die Versicherung interessiert das nur in den Fällen, in denen dann tatsächlich ein Schaden eingetreten ist, dann muss ich als Versicherungsnehmer den Schadenausgleich der Versicherung an den tatsächlichen Eigentümer (meine Eltern) abtreten. Das nennt sich dann Abtretungserklärung!
gerda b
2006-09-01 01:03:32 UTC
Es gibt einige Versicherungen die das machen, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer abweichend. Du solltest das mit deiner Versicherung klären.
gismoandy
2006-09-04 03:50:31 UTC
geht jederzeit da gibt keine probleme
2006-09-02 01:58:58 UTC
Ja klar, warum denn nicht? Du wirst dann eben nur als Halter genannt. Der Versicherung ist es egal, wer zahlt.
2006-09-01 01:24:35 UTC
also bei uns ist es so, das derjenige der das Auto ein löst auch bei der Versicherung der Inhaber ist, erst die Versicherung dann die Autonummer
wunschbox
2006-09-01 00:48:35 UTC
Soweit ich weiß steht der Versicherungsnehmer auch im Fahrzeugschein. Du musst ja die Versicherungsdoppelkarte von der Versicherung auf der dein Name steht zur Anmeldung mitbringen. Aber ich könnt mich auch irren...:-)
Harry H
2006-09-04 16:28:57 UTC
Dies geht auf jeden Fall weil das Auto das ich fahre gehört noch der Bank
taiger20032001
2006-09-02 10:36:40 UTC
der versicherungsnehmer muss nicht auch der halter sein.
es ist möglich, meist wird es gemacht um niedriger prozentsätze zu erhalten,
2006-09-01 00:55:25 UTC
Bei der Allianz ist es möglich, allerdings wird man da 20% höher eingestuft, in Ausnahmefällen gehts auch ohne der Hochstufung!
Ich habe nicht den gleichen Nachnamen, bei uns wäre mein Freund der Versicherungsnehmer und ich die Halterin geworden!
ziegenbok05
2006-09-01 00:52:28 UTC
jeder, der den gleichen nachnamen trägt wie der fahrzeughalter !
Manfred V
2006-09-01 00:55:28 UTC
Immer nur der Kfz - Halter und das ist in der Regel der Eigentuemer
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