Ich möchte mein Auto verkaufen und der Verkauf soll bestenfalls dann erfolgen, wenn ich selbst ein neues kaufe. Ich würde dementsprechend auf der Zulassungsstelle das alte Auto ab- und das neue anmelden. Welche Dokumente erhält der Käufer dann von mir? Wird die Abmeldung im Fahrzeugschein vermerkt und der Käufer bekommt den dann? Und der Käufer müsste dann Kennzeichen mitbringen, aber die bekommt er doch erst, wenn er selbst auf der Zulassungsstelle war. Das wiederum kann er doch nur mit dem Fahrzeugschein... Ich bin verwirrt. Kann mir das bitte jemand erklären?
Dankeschön!