meine Tochter hat Ihr Auto abgemeldet und nun verkauft. Darf Sie nun das Auto zum Käufer fahren?
oberwoehrer
2007-04-18 08:13:50 UTC
meine Tochter hat Ihr Auto abgemeldet und nun verkauft. Darf Sie nun das Auto zum Käufer fahren?
Dreizehn antworten:
Big Tom
2007-04-19 11:10:18 UTC
Nein, weil dafür die sogenannten Kurzzeitkennzeichen eingeführt wurden. Es ist noch erlaubt mit abgemeldeten Kennzeichen zur Zulassungsstelle zufahren.
Schleppen sowieso nicht, weil erstens eine erlaubnis der Behörde gebraucht wird und zweitens Ihre Tochter die dazu benötigte Fahrerlaubnis nicht besitzt (Klasse C).
Der Käufer sollsich ein kurzzeitkennzeichen besorgen und das Fahrzeug abholen. Alles andere kann sehr teuer werden.
Ggf sogar Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Rote Kennzeichen sind ausschliesslich für das KFZ-Gewerbe reserviert.
anonymous
2007-04-18 15:18:16 UTC
wenn das auto abgemeldet ist, darfst du noch bis 24 uhr des selben tages fahren. dann ist schluss.
ist die abmeldung schon länger her, muss es der käufer erst wieder anmelden.
Karlchen *
2007-04-19 19:40:08 UTC
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist hat es keine gültigen Kennzeichen und darf nicht auf öffentlichen Straßen/Wegen benutzt werden.
Dazu muß sie ein rotes Überführungskennzeichen anbringen.
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derliebe1611
2007-04-18 21:10:14 UTC
Nein, sie darf das Auto ohne rote Kennzeichen nicht mehr fahren. Abschleppen geht auch nicht, es sei denn der Führer des abschleppenden Fahrzeuges hat einen LKW-Führerschein, da die beideb Fahrzeuge mehr als zwei Achsen haben und somit als Gespann zählen. Beim Abschleppen steht der Nothilfegedanke im Vordergrund.
anonymous
2007-04-18 16:29:03 UTC
Einen Tag nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden, es sei denn es ist vom neuen Besitzer wieder Angemeldet worden.
Liebe Grüße Turbo.
anonymous
2007-04-18 15:19:20 UTC
Würde ich lassen, lieber sollte der Käufer den Wagen abholen, den wenn was passiert ist sie ohne Papier unterwegs, und das der Polizei erklären dürfte schwierig sein.
Der Käufer kann ja eine grüne Versicherungskarte ordern bzw. eine vorläufige Deckungskarte, dann kann er das Auto holen und es ist auch auf der Fahrt schon versichert.
Gruß
Franky
anonymous
2007-04-18 23:25:21 UTC
Alles Quatsch mit Sauce, wenn der Käufer das Auto für den Tag der Überführung per Doppelkarte bei seiner Versicherung (mit Unterschrift des Vertreters, nicht online) mit Versicherungsbeginn für den Tag versichert hat, ist bei den großen Versicherungen (nachfragen!!) die Fahrt vom Standort bis zum jeweiligen StVA auch ohne Nummerschild legitim, komplett erlaubt und so....
Dickmadamme Silke
2007-04-18 15:17:18 UTC
ja, allerdings nur mit einem roten Händlerkennzeichen. Ohne kennzeichen zu fahren ist natürlich verboten, da keinerlei versicherungsschutz besteht.
Peter P
2007-04-18 19:45:29 UTC
wenn, dann nur am Tag der Abmeldung bis 00:00h und Vorsicht: Nur im eigenen und direkt angrenzenden Zulassungsbezirk. Und nur auf direktem Weg !
bessylain
2007-04-18 15:22:32 UTC
gehe zu einen autohändler und hole rote kenzeichen die sind zum überführen eines fahrzeuges. es kann aber auch sein das sie die in der zulassungsstelle bekommt das weis ich nicht so genau aber bei einen autohändler bekommt ihr eine genaue antwort.
anonymous
2007-04-18 15:20:09 UTC
Mit einem roten Kennzeichen JA! Sonst NEIN!
Sina
2007-04-18 15:17:58 UTC
Nein, sie hätte es nicht abmelden dürfen. Nun muss der Käufer es erst anmelden auf seinen Namen und selbst abholen. Abgemeldete Autos dürfen grundsätzlich nicht bewegt werden, bis sie wieder zugelassen sind.
Auch Autos, die man im A&V kauft, sind vorerst auf den Verkäufer angemeldet.
Chiara
2007-04-18 15:17:47 UTC
ja natürlich darf sie es zu käufer fahren , es sei denn sie hat ihren Führerschein mitverkauft ;)
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