Also, was ich genau meine, ist, muss man daraufhin die Reparatur auch zwingend ausführen? Weil die Versicherung nämlich nur den Netto-Betrag (also ohne Mwst./Umsatzsteuer) überwiesen hat, mit dem Hinweis, erst wenn die Rep.-Rechnung bei denen eintrifft, den fehlenden Steuerbetrag zu erstatten- werden die nach einer gewissen Zeit nachfragen, wo denn die Rechnung bleibt? Es ist nur ein Blechschaden, wäre aus meiner Sicht also nicht unbedingt zu reparieren?