füllt dem vertreter die tasche.
unfallschäden der insassen sind bei fremdverschulden durch die gegnerische haftpflicht geschützt, ansonsten kann die haftpflicht des fahrers (eigenen pkw) in anspruch genommen werden.
ausnahme hierbei -> der fahrer
oder
unvorhersehbares, nicht fährlässig herbeigeführtes unabwendbares ereignis (??!!)
z.b. im hochsommer plötzlich glatteis, trotz schritttempo wird der pkw durch eine windböe in den graben gedrückt, fremdeinwirkung liegt nicht vor
-> den fahrer trifft keine schuld, haftpflicht braucht nicht zahlen =>
verletzte insassen haben pech
also wäre hier eine insassenunfallversicherung gut
ich halte sie für überflüssig, obwohl natürlich ein restrisiko bleibt
man merkt erst im schadensfall, dass man unzureichend oder falsch versichert ist !!