Frage:
Wie lange bekomme ich TÜV, wenn das Fahrzeug seid einem halben Jahr still liegt?
anonymous
2007-07-05 01:43:42 UTC
Das Fahrzeug hatte bis 08/06 TÜV, und wurde in 12/06 vom Eigentümer stillgelegt. Daher meine Frage:
Wie lange bekomme ich den neuen TÜV?
Da der PKW nicht länger als ein Jahr abgemeldet war, wird keine Vollabnahme gemacht. Trotzdem möchte ich wissen, ob der PKW jetzt von 08/06 für 2 Jahre (d.h. bis 08/08) das HU/ AU-Siegel bekommt, oder vom Zeitpunkt der vorübergehenden Stilllegung an (also bis 12/08)?
Oder bekomme ich vielleicht komplette 2 Jahre neuen TÜV??
Könnt ihr mir helfen?

Vielen Dank!
Zwölf antworten:
anonymous
2007-07-05 04:24:51 UTC
Zu Deinem letzten Nachtrag:Die Aussage ein Monat HU und dann noch mal für zwei Jahre ist völliger Humbug?Wer wollte Dir denn da einen Bären aufbinden?



Seit dem 01.03.07 ist eine Bauratabnahme erst nach 7Jahren notwendig,weil dann erst alle Datensätze zu diesem Fahrzeug gelöscht werden.

Die Abgasuntersuchung gilt seit längerem schon für den vollen Zeitraum der HU.Die AU ist Bestandteil der HU und darf zum Prüfzeitpunkt nicht älter als einen Monat sein,sonst wird trotz Stillegung bis zum Gültigkeitspunkt der AU zurückdatiert!

Bei einer gleichzeitigen Abnahme von AU+HU bekommst Du in jedem Fall eine Plakette für 24 Monate.Die Dauer der Stillegung muß nur mindestens 24 Stunden betragen haben.

Alle anderen Verlautbarungen sind durch Gesetzestexte und Durchführungsverordnungen für HU+AU in keinster Weise nachvollziehbar.

Doppelt zahlen bei abgemeldeten Fahrzeugen ist also nicht zu befürchten,wenn Dir das jemand versucht weiszumachen einfach über mein Profil anmailen.
Bina
2007-07-05 09:03:50 UTC
Du bekommst trotz der kurzen stillegung deine 2 Jahre TÜV
Muskelkater
2007-07-06 15:33:18 UTC
Nun glaube mal ja nicht alles, was die Leute Dir erzählen. Egal wann Du zum TÜV fährst, die Zeit läuft da weiter, wo Du beim TÜV hättest sein sollen. Solltest Du aber vorher von der Polizei erwischt werden ohne TÜV, dann lernst Du den Bußgeldkatalog kennen. Und das nicht zu knapp. Am besten ist es, Du holst Dir einen Termin beim TÜV (telefonisch) und fährst hin. Dann hast Du bei einer Polizeikontrolle wenigstens eine Ausrede, die überprüfbar ist.
buschorn63
2007-07-06 12:55:46 UTC
Wenn das Fahrzeug die Abnahme bekommt, ist sie fuer 2 Jahre ! Also vom Tag der Abnahme aus !
Raik
2007-07-05 09:34:04 UTC
bei Abmeldung des Fahrzeugs wird nicht zurückdatiert. Du musst aber auf jeden Fall den TÜV vor einer Wiederzulassung machen. Am besten mit Kurzzeitkennzeichen hinfahren.



@Curly Sue: Noch einmal zu Deiner Aussage: das kann so nicht stimmen. Der alte TÜV ist doch nirgendwo mehr vermerkt, allenfalls auf einem abgeschnittenen Fahrzeugschein oder einer uralten Stillegungsbescheinigung. Wenn Du zu einem anderen TÜV oder zur GTÜ/Dekra/Tüv fährst, dann bekommst Du dort einen TÜV-Bericht, aber keine Plakette, weil das Auto ja nicht angemeldet ist. Woher sollen die wissen, das der TÜV mal überfällig war? Mit der Bescheinigung gehst Du zur Zulassungsstelle und meldest das Auto an. Mit 2 Jahren neuem TÜV.



Ich habe das schon mehrfach so praktiziert, es gab nie ein Problem. Also lass Dir nichts erzählen.



Aber ich sehe, Du hast es auch schon selber rausgefunden.
anonymous
2007-07-05 09:26:47 UTC
Du bekommst zwei Jahre TÜV vom Monat der Untersuchung an gerechnet - denn das Fahrzeug ist ja stillgelegt und somit wird es nicht im Verkehr bewegt.



Das kannst Du in Anlage VIII zu § 29 StVZO nachlesen, da heißt es in Ziffer 2.7:



2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.
Thomas
2007-07-05 11:56:39 UTC
Du mußt beim TÜV vorfahren, da der tüv schon abgelaufen ist der neue Tüv ist immer 2 Jahre daran ändert sich nichts.......TH
Zed Yago
2007-07-05 09:02:43 UTC
Es wird zurück gerechnet bis zum dem Punkt, wo das Auto zur Hauptuntersuchung gemusst hätte.

Beispiel: Wenn TÜV-Termin im Januar gewesen wäre, Du aber erst im Mai hinfährst, werden Dir von den 24 Monaten Plakettengültigkeit 5 abgezogen.

Dein Auto wird also nur bis 08/08 TÜV bekommen.



LG



anno



Nachtrag: Ein Telefonat mit der DEKRA ergab eben, daß Dein Fahrzeug 2 Jahre Tüv bekommen wird, weil es abgemeldet war.

Rückdatierung erfolgt nur bei zugelassenen Fahrzeugen mit überschrittenem TÜV-Termin.
mok_up
2007-07-05 09:02:12 UTC
Die TÜV-Abnahme gilt für zwei Jahre von dem Zeitpunkt an, wo sie gemacht wird.

AU gilt nur noch für ein Jahr, auch ab dem Datum, an dem sie gemacht wurde.



Wenn Du also den TÜV jetzt machen lässt, dann gilt der bis 07/09 und die AU bis 07/08
wobeh
2007-07-05 14:09:24 UTC
du bekommst nur bis 08/08 tüv
wadenratte
2007-07-05 09:12:08 UTC
dder tüv wirkt rückwirkend! d.h. man kann kein halbes oder ganzes jahr aufholen. ich war mit dem anhänger da, der war 6 mon. drüber und der alte termin zählte. also nur noch eineinhalb jahre tüv.... gruß MM
Laredo
2007-07-05 08:48:00 UTC
Die Fristen haben sich geändert. Du bekommst 2 Jahre TÜV und die Frist von 1 Jahr gilt auch nicht mehr, die wurde verlängert auf 18 Monate und soll nochmals verlängert werden. Erkundige dich bei deiner Zulassungsstelle.



Ergänzung:

Der alte TÜV ändert sich nicht, durch Wiederzulassung!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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