Frage:
Neues Führerschein vs alter rosa Lappen ;-)?
2009-08-15 07:51:17 UTC
Ich habe noch einen alten rosanen Führerschein und hätte gerne den neuen im Scheckkartenformat.
Ich darf noch LKW's über 7,5 Tonnen fahren. Wie schaut das aus, wenn ich den neuen Führerschein haben werde? Verliere ich das dann?
Da ich regelmäßig durch meine Selbstständigkeit viele Material transportieren muss, braucheich noch die alten Konditionen?

Gibt es in Baden Würtemberg eine Spezialstelle, wo ich das nachfragen kann. Die vom Landradsamt hatte sich wiedersprochen.



Danke im Voraus für die Antwort
Fünf antworten:
ascalon2607
2009-08-15 09:15:27 UTC
Selbst wenn du deinen Führerschein umtauschst (vor 2032) kannst du weiter fahren.

Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 (der Großteil der deutschen Führerscheininhaber) auf Antrag bei der Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist. Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12000 kg, L<=3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen.
2009-08-15 15:02:13 UTC
Das nennt sich Bestandsschutz und ist ok, aber audrücklich drauf bestehen, die sachbearbeiter sind da nicht immer kompetent

Termin mit der Leitung der Führescheinstelle machen.

ich hab mir so den Zusatz für Anhänger geholt.

also LKw bis 7,5 t + Anhänger
k l
2009-08-15 19:37:43 UTC
Du bekommst dann alle Klassen zurück. Klasse 2 ist nur gültig bis zu deinen 50 geb. dann du denn verlängern lassen für 5 Jahre. Kl 2 Besitzer müssen dann bis 2014 einen Grossen Lehrgangmachen für 35 Std. dann bekommt mann auch wieder einen Neuen Führerschein.Wenn du das nicht machst, dann ist die Klasse 2 von dir ungültig.Ebenso wie wenn du den Führerschein erst nach 50Jahren neu beantragst.
andersmond
2009-08-15 19:08:14 UTC
Lieber Herr Dietz,-

überlegen sie mal: Mit einem neu ausgestellten Dokument haben Sie doch trotzdem das gleiche Zertifikat wie vorher. Daran ändert das neue Format nichts.

Nächstes Jahr kommt ein neuer, kleiner Personalausweis. Wenn Sie den beantragen, sind Sie immer noch Herr Dietz.

Ob allerdings irgendwann EU-Richtlinien das Deutsche Recht aushebeln, kann man heute noch nicht sagen.
juneflower
2009-08-15 14:57:28 UTC
nein es bleibt alles beim alten..

ich würde nie meinen rosa Lappen umtauschen,wegen dem Bild xD


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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