Frage:
Warum hat man keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen?
schaltmonat
2006-07-05 08:14:54 UTC
Warum hat man keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen?
Fünf antworten:
poysen
2006-07-05 08:22:29 UTC
Was willst denn machen, wenn es bereits vergeben ist? Den anderen verklagen?

Daher auch keinen Rechtsanspruch!
gucky_4
2006-07-08 14:11:23 UTC
an Veritate





das glaube ich erst mal nicht!!! Kennzeichen einziehen und gegen Geld anderen zuordnen?!?

Das wäre ein Fall für den Staatsanwalt.
Maggi
2006-07-05 08:51:00 UTC
Es gibt Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die aus politischen Gründen verboten sind, weil sie an die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands erinnern. Und wer wollte schon mit so einem Nummernschild rumfahren und indirekt rechte Propaganda machen ! Wenn nun dummerweise deine Initialen oder dein Geburtsjahr aus so einer Kombination bestehen, dann hast du Pech gehabt, weil eben das allgemeine Recht ueber deinem persoenlichen Recht steht.
etatinamol
2006-07-05 08:45:28 UTC
Mit Geld lässt sich aber alles machen, Die Zulassungsstelle kann ein bereits ausgegebenes Kennzeichen ohne Angabe von Gründen wieder Einziehen und es dem der am meisten dafür bezahlt ausgeben. Ich kenne einen dieser Fälle, weil ich selbst davon betroffen war
2006-07-05 08:21:43 UTC
das Wunschkennzeichen wird für 14 Tage reserviert!

Maximal können innerhalb von 14 Tagen 3 Kennzeichen auf die gleiche Person reserviert werden.

Die durchgeführte Reservierung berechtigt nicht zur Prägung von Schildern.

wie du schon sschriebst ein rechtsanspruch kann man leider nicht gelten machen ist eben so ;)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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