Frage:
Zulassen eines Autos mit Kopie des Fahrzeugscheins?
hanke27
2013-11-28 09:58:28 UTC
Hallo zusammen,

Verwandte von uns haben ein altes Auto geerbt und nun uns geschenkt. Dieses haben wir gestern aus Bamberg abgeholt, inklusive Schenkungsurkunde, Fahrzeugbrief und einer Kopie des Scheins, da der originale gestolen wurde.

Heute wollten wir in unserer Heimatstadt das Auto ummelden/auf meine Mutter zulassen.

Das wurde uns allerdings verweigert, weil der Fahrzeugschein als Kopie nicht gilt..

Auf meine Frage wieso denn der Brief nicht gilt, v.a. in Zusammenhang mit der Schenkungsurkunde, bekam ich die aufschlussreiche Antwort "weil es so ist" ;-) Sehr nett..

Lange Rede kurzer Sinn, wir müssen nun nächste Woche zum Notar und an Eides statt versichern, dass wir lediglich den Brief, die Urkunde und eine Kopie des Scheins erhallten haben.. dann wird das Auto zugelassen.

Sind wirklich solche strengen Regeln zu beachten oder "übertreibt" die Zulassungsstelle hier?

Ich würde mich sehr über eine Auskunft freuen :)

LG Julia
Sechs antworten:
Gummizelle 13
2013-11-28 11:26:43 UTC
Unter normalen Voraussetzungen kann man eine Verlustanzeige

direkt bei der Zulassungsstelle abgeben inklusive der Versicherung

an Eides statt. Euer Problem ist allerdings, daß eine Schenkungsurkunde

auch gefälscht sein könnte. Aus diesem Grunde verlangt die

Zulassungsstelle eine notarielle Beurkundung, da der ehemalige

Eigentümer verstorben ist, der ja auch letztlich die Verlustanzeige

beurkunden müßte.

Die wollen halt auf Nummer sicher gehen - Beamte halt!



Sorry, aber da müßt ihr in den sauren Apfel beißen!
anonymous
2013-11-28 18:04:23 UTC
nein ist hier auch so, allerdings muss man bei uns nicht zum Notar, hier kann man die Erklärung das man den Schein verloren hat bei der Zulassungsstelle machen...
?
2013-11-28 18:04:03 UTC
Der originale Fahrzeugschein muss entwertet werden.

Denn theoretisch könnte sich wer selber Kennzeichen anfertigen,

Stempelkleber sind auch mit PC keine Kunst mehr.

Und dann ohne weiteres auch Kontrollen bestehen.
derliebe1611
2013-11-29 15:09:03 UTC
Richtig ist, dass eine einfache Kopie des Fahrzeugsscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht gilt, übrigens auch nicht bei normalen Verkehrskontrollen. Allein der Besitz des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil 2) weist dessen Besitzer noch nicht als Eigentümer aus (steht übrigens bei den neuen Dokumenten auch drauf).

Es ist schon richtig, dass ihr zum Notar müsst um die Echtheit der Schenkungsurkunde an Eides statt zu versichern.

Die Zulassungsstelle können nur bei verlorenen Zulassungsdokumenten bzw. Führerscheinen die eidesstattliche Versicherung abnehmen.
?
2013-11-28 22:50:28 UTC
So ist das halt mit den Ämtern. Es muss alles den Regeln entsprechen, ob sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt.



Naja, zu deiner letzten Frage: Der Gesetzgeber schreibt die Regeln vor, und die Zulassungsstellen haben sie zu beachten. Einen Ermessungsspielraum haben sie nicht.

Dir wäre auf jeder Zulassungsstelle das gleiche passiert. :-(
kurt j
2013-11-28 20:13:54 UTC
meines Wissens brauchst du zum Anmelden des Fahrzeuges nur den Kfz Brief mehr nicht da dies der Eigentums beweis ist


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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