hanke27
2013-11-28 09:58:28 UTC
Verwandte von uns haben ein altes Auto geerbt und nun uns geschenkt. Dieses haben wir gestern aus Bamberg abgeholt, inklusive Schenkungsurkunde, Fahrzeugbrief und einer Kopie des Scheins, da der originale gestolen wurde.
Heute wollten wir in unserer Heimatstadt das Auto ummelden/auf meine Mutter zulassen.
Das wurde uns allerdings verweigert, weil der Fahrzeugschein als Kopie nicht gilt..
Auf meine Frage wieso denn der Brief nicht gilt, v.a. in Zusammenhang mit der Schenkungsurkunde, bekam ich die aufschlussreiche Antwort "weil es so ist" ;-) Sehr nett..
Lange Rede kurzer Sinn, wir müssen nun nächste Woche zum Notar und an Eides statt versichern, dass wir lediglich den Brief, die Urkunde und eine Kopie des Scheins erhallten haben.. dann wird das Auto zugelassen.
Sind wirklich solche strengen Regeln zu beachten oder "übertreibt" die Zulassungsstelle hier?
Ich würde mich sehr über eine Auskunft freuen :)
LG Julia