Frage:
Unser schönes Peugeot Cabrio war in einem kleinen Unfall verwickelt..?
2006-09-09 08:42:39 UTC
(Schuldlos), die Reparaturkosten sind vermutlich höher als der Verkehrswert des Autos, bekomme ich trotzdem die Reparatur bezahlt?? (Kosten sollen bei 1300 Euro liegen)
Drei antworten:
?
2006-09-09 08:49:36 UTC
Huhuchen!



Klaro kriegste die Reparaturkosten bezahlt. Müssen die ja. Es zählt ja nicht der Restwert des Autos sondern der Wiederanschaffungswert.

Fabie
andikile
2006-09-09 20:04:47 UTC
Vielleicht bleibt noch etwas Geld übrig, wenn Du den Wiederbeschaffungswert ersetzt kriegst und dann die Reparatur in einer kleinen, billigen Werkstatt oder selbst machst.
quatronuevo
2006-09-09 17:27:25 UTC
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur des Fahrzeugs grundsätzlich dann möglich, wenn die Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen (sog. „Integritätszuschlag"). Voraussetzung ist dann aber, dass das Fahrzeug auch repariert und vom Geschädigten weiter benutzt wird.



Diese Grundsätze gelten aber nicht bei einer bloßen Teil- oder Billigreparatur. Wer die Reparatur preisgünstig „in Eigenregie" durchführt, hat nur dann Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten gemäß Gutachten, wenn tatsächlich eine vollwertige Instandsetzung erfolgt ist, es also keine nennenswerten Beanstandungen hinsichtlich des Reparaturergebnisses gibt. Dabei dürfen u.U. auch gebrauchte Ersatzteile eingebaut werden (so OLG Oldenburg, Urteil vom 20.03.2000, NZV 2000,469).


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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