Hallo wollte mal fragen ,kennt sich jemand damit aus möchte mein auto anmelden,habe aber noch steuern zu zahlen vom vorherigen auto kann ich den trotzdem anmelden den neuen wagen?oder muss ich erst die alten steuern zahlen?
Sechs antworten:
Popivoda
2006-07-25 03:04:12 UTC
Du kannst ihn ruhig anmelden und bekommst für dein neues auto eine neue steuernummer bzw man kann auch eine berechnung also rückrechnung tätigen da ja die steuer für ein jahr im voraus gezahlt wird ,also keine angst es klappt alles.wen du hilfe brauchst melde dich
Manfred V
2006-07-23 01:49:51 UTC
willst du den alten Wagen abmelden und den neuen zulassen, oder willst du beide angemeldelt laufen lassen?
wenn du den neuen Wagen anmeldest, musst du deine Steuern bezahlen, die Versicherung will wissen, was mit dem alten Fahrzeug geschied. wenn du den alten weiterhin angemeldet laesst, musst du fuer den neuen eine hoehere Versicherungspramie bezahlen. Das Finanzamt kommt nach einer gewissen Zeit mit der Polizei und fuehrt eine Zwangsabmeldung durch. die Steuer must du dann trotzdem begleichen
rosi h
2006-07-23 01:29:38 UTC
wenn ich es richtig deute trennst du dich von deinem alten Auto. du mußt es dann schriftlich mit dem neuen Besitzer vereinbaren, egal ob du ihn das Kfz verkaufst für 1€ oder mehr. Mit diesem Vertrag kannst du gegenüber der Zulassungstelle und dem Versicherer nachweisen dass du nicht mehr Eigentümer bist. Die Kfz-zulassungstelle überspielt diese Daten an das Finanzamt, wo du noch die Kfz- Steuer schuldtest bis zu dem Zeitpunkt wo du Besitzer warst, wo Du Dich abgemeldet hast als Eigentümer.Wenn sich kein neuer Besitzer findet kannst Du es nur noch stillegen oder verschrotten, in jedem Fall brauchst Du ein Stück Papier. Ein neues Auto kannst du aber anmelden. Versuche in jedem Fall die offenen Steuerschuld zu begleichen, wenn es auch nur in Form einer sogenannten Ratenvereinbarung geht. Wenn du aber die alte Kfz-Steuer nicht zahlen konntest wie willst du nie neue zahlen?
Knut S
2006-07-23 01:04:05 UTC
dumm gelaufen - die stva verlangen jetzt bei der anmeldung eine einzugsermächtigung.
entweder hast du 'glück' ,du bekommst die zulassung und es wird alt und neu direkt zusammen abgebucht
oder
nix geht - erst zahlen
unterscheidet sich je zulassungsstelle
devilredhair
2006-07-23 00:11:47 UTC
Buchhaltunstechnisch wird das in Bayern so berechnet:
Du bezahlst die Steuern für den alten Wagen,
meldest den neuen Wagen an, erhältst einen weiteren Steuerbescheid und bekommst die zuviel bezahlten Steuern des Alten per Scheck zurück.
Ich weiß nicht, ob es anderswo verrechnet wird.
Aufpassen mußt Du auch bei der Versicherung:
Wenn Dein altes Fahrzeug bei z.B.: 50% versichert war und Du meldest den Neuen an, läuft der als Zweitwagen und wird höher versichert (80 -125%). Manche Versicherungen bieten aber eine Karrenzzeit von bis zu einer Woche an, wo Du beide Fahrzeuge auf 50% laufen lassen kannst. (Zwecks An- und Ummeldung - irgendwie mußt Du ja zur Zulassungstelle kommen).
2006-07-23 00:03:00 UTC
ich denke du wirst erst die alten Steuern zahlen müssen, anmelden kannst du den neuen aber trotzdem schon.
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