Hallo Dirk,
-am Ostersamstag ist mir ein junger Fahranfänger auch von hinten auf das Auto meiner Mutti aufgefahren..Das ist während meiner aktiven Zeit als Verkehrsteilnehmer,also schon über 25 Jahre,mittlerweile der 5.Unfall,in den Ich mitverwickelt wurde,-2 hatte Ich davon selbst verschuldet..
-Ich bestehe prinzipiell auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei,-weil auch bei dem letzten Auffahrunfall dieser Fahranfänger,schon unbegründete Zweifel wegen eventueller Nachschulung etc.hatte..und deshalb ohne Polizei auf einer Abwicklung der Formalitäten bestand !!-
-Wenn die Polizei so ein Unfallprotokoll erstellt,ist zumeist immer der Unfallverursacher und der Geschädigte angekreuzt oder vermerkt.Sämtliche Personalien,auch und gerade die von anwesenden Zeugen sollten aufgenommen worden sein,da die Polizei diese auch schriftlich fixiert,um bei einer eventuell späteren Gerichtsverhandlung,zur Klärung einer eventuell offenstehenden Schuldfrage,eine Manipulation auszuschließen..
Ich hatte damals auch versucht den Fahranfänger zu beruhigen und Ihm gesagt,daß Er wirklich nur etwas zu befürchten hätte (Führerschein auf Probe,Nachschulung etc.),wenn Er grob fahrlässig gehandelt hätte,-was bei diesem Auffahrunfall nicht der Fall gewesen war..
-Wenn auf dem Dir ausgehändigten blauen Unfallprotokoll (mache da am besten eine Kopie von),als
Unfallverursacher nicht Du aufgeführt bist,sondern der ältere Herr,-steht Dir auch eine Nutzungsausfallentschädigung zu,für die Reparatur und Ausfallzeit in der Dein Fahrzeug ausfällt..
-Fahre in Deine Vertragswerkstatt und spreche den Werkstattleiter an,der wird sich dann schon um das weitere kümmern..wichtig ist das Protokoll,wo Du als Geschädigter aufgeführt sein mußt !!-