Frage:
Autounfall als Fahranfänger (2 Monate) siehte bitte Details?
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2011-06-27 09:00:06 UTC
Heute Nachmittag bin ich durch einem Dorf auf der Vorfahrtsstraße gefahren und mir ist einer der Vorfahrtgewähren hatte reingefahren. Rechter Kotflügel und Tür mit starker Delle versehen worden. Naja der Fahrer der mir reingefahren ist war 89 Jahre alt, .. Seine Behauptung war ich hätte geblinkt und ich wär einfach weiter gefahren, allerdings war hinter mir ein Fahrer der bezeugte dass es nicht so war. Ich habe uach nicht geblinkt, mein Kumpel war neben mir.

Naja, womit muss ich als Fahranfänger rechnen? Wir allarmierten die Polizei und keiner ist verletzt worden, zum Glück.. die Polizei hat Fotos gemacht und ich versucht den Rentner zu beruhigen und dass wir alles hinkriegen usw. Seine Frau hat aber fest überzeugt gesagt ich hätte geblinkt.

30 Minuten später meinte die Polizei dass der andere trotz, falls ich geblinkt hätte, was nicht stimmt, er sich nicht auf mein Blinken verlassen hätte müssen und dass er schuld hat bzw. als Verursacher da steht und ich dann weiterfahren kann. Personalien usw. wurden ausgetauscht.

Was meint ihr passiert mir als Fahranfänger? Ich habe echt nichts gemacht und bin 50 KM/h gefahren
Neun antworten:
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2011-06-27 10:12:44 UTC
Hallo Dirk,

-am Ostersamstag ist mir ein junger Fahranfänger auch von hinten auf das Auto meiner Mutti aufgefahren..Das ist während meiner aktiven Zeit als Verkehrsteilnehmer,also schon über 25 Jahre,mittlerweile der 5.Unfall,in den Ich mitverwickelt wurde,-2 hatte Ich davon selbst verschuldet..

-Ich bestehe prinzipiell auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei,-weil auch bei dem letzten Auffahrunfall dieser Fahranfänger,schon unbegründete Zweifel wegen eventueller Nachschulung etc.hatte..und deshalb ohne Polizei auf einer Abwicklung der Formalitäten bestand !!-

-Wenn die Polizei so ein Unfallprotokoll erstellt,ist zumeist immer der Unfallverursacher und der Geschädigte angekreuzt oder vermerkt.Sämtliche Personalien,auch und gerade die von anwesenden Zeugen sollten aufgenommen worden sein,da die Polizei diese auch schriftlich fixiert,um bei einer eventuell späteren Gerichtsverhandlung,zur Klärung einer eventuell offenstehenden Schuldfrage,eine Manipulation auszuschließen..

Ich hatte damals auch versucht den Fahranfänger zu beruhigen und Ihm gesagt,daß Er wirklich nur etwas zu befürchten hätte (Führerschein auf Probe,Nachschulung etc.),wenn Er grob fahrlässig gehandelt hätte,-was bei diesem Auffahrunfall nicht der Fall gewesen war..

-Wenn auf dem Dir ausgehändigten blauen Unfallprotokoll (mache da am besten eine Kopie von),als

Unfallverursacher nicht Du aufgeführt bist,sondern der ältere Herr,-steht Dir auch eine Nutzungsausfallentschädigung zu,für die Reparatur und Ausfallzeit in der Dein Fahrzeug ausfällt..

-Fahre in Deine Vertragswerkstatt und spreche den Werkstattleiter an,der wird sich dann schon um das weitere kümmern..wichtig ist das Protokoll,wo Du als Geschädigter aufgeführt sein mußt !!-
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2011-06-27 16:18:52 UTC
Da musst du nichts befürchten. Der Rentner hatte doch die Vorfahrt zu gewähren.

Falls du doch geblinkt hast, wäre das auch nur zweitrangig. Der Rentner muss sich trotzdem überzeugen, ob du tatsächlich abbiegst.
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2011-06-28 08:23:44 UTC
mach dir nicht ins hemd.auch wenn du geblinkt hättest ,kann dir nichts passieren .so wie dir es die polizei gesagt hat.auserdem hast du ja zeugen .also, ist bei dir alles in trockene tücher gewickelt.



frag bei deiner kfz versicherung nach wegen einem gutachter.deine kfz versicherung wird dich dann zu einer werksatt in deiner nähe schicken, wo ein gutachter den schaden beurteilt.



auf keinen fall einen gutachter nehmen von dem unfallverursacher .der wird den schaden mit sicherheit etwas runter spielen.



du kannst dir auf kosten des unfallverursacher einen leihwagen nehmen .wenn du nicht auf einen wagen angewiesen bist,kannst du dir die kosten für den leihwagen ausbezahlen lassen .



es kann auch sein ,das die versicherung des unfallverursachers sich quer stellt mit der schadensabwicklung.

dann gehst du zu einem anwalt der wird alles weitere für dich übernehmen .

mit der bezahlerei anwalt oder sonnst was hast du nichts zu tun ,das wird alles mit der kfz versicherung des gegners abgewickelt.





vor jahren ist ein pkw von einer auffahrt zum supermarkt rückwerts auf die straße gefahen und mir ins auto genagelt.

der typ hat alles versucht mir die schuld in die schuhe zu schieben .mit der begründung ,ich sei zu schnell die straße runtergefahren und er mich nicht gesehen hat.die polizei sagte ,auch wenn ich mit 100kmh die zone 30 gefahren wäre,hat der jenige schuld der in den fließenden verkehr einfährt.

die versicherung wollte den schaden auch nicht übernehmen .da blieb nur noch der weg zum anwalt übrig .nach ca 6 wochen hatte ich dann mein geld bekommen .



also alles halb so schlimm !!!
Raik
2011-06-27 16:06:47 UTC
Hallo,



es hört sich so an als hättest Du nichts zu befürchten. Seitens der Polizei wird wohl nichts nachfolgen und damit auch keine Probezeitfolgen.



Wurde der Andere an erster Stelle auf den Unfallbericht geschrieben? Dann sieht ihn auch die Polizei als Unfallverursacher.



Ich würde die ganze Regulierung einem Anwalt übergeben. Den zahlt die gegnerische Versicherung zu 100% und Du hast keinen Ärger.



Edit: den Gutachter solltest Du selber wählen. Lass Dir keinen von der gegnerischen Versicherung schicken. Die Versicherung wird sich nicht bei Dir melden, Du musst Deine Ansprüche geltend machen. Lass es über einen Anwalt laufen, alleine bekommst Du das nicht so gut hin!
Noname
2011-06-27 22:08:07 UTC
Also zunächst einmal - die Polizei nimmt den Unfall auf und bestimmt nicht, wer Schuld hat und wer nicht - das macht ein Richter, wenn es Unstimmigkeiten gibt.



Ich würde sagen, dass du recht gute Chancen hast, wenn deine Schilderungen stimmen. Du hattest Vorfahrt und auf das Blinken anderer Verkehrsteilnehmer darf man sich nach Meinung diverser Verkehrsrichter ohnehin nicht verlassen. Eine Teilschuld wirst du dennoch tragen müssen, da du ja nur so schnell fahren darfst, dass du in jedem Fall bremsen kannst - 100% Schuld bekommt in der Regel niemand. Da du nicht Hauptunfallverursacher sein wirst, brauchst du dir bezüglich deiner Probezeit aber wohl keine Gedanken machen.
PiKe
2011-06-27 16:12:07 UTC
Wenn du nciht schuld bist, dann wird dir auch nciths passieren. Du kansnt ja nichts dafür, dass ein anderer Mist baut.
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2011-06-27 16:11:55 UTC
wenn du auf der vorfahrtsstrasse warst, dann bist du mit sicherheit im recht. die auf der vorfahrtstrasse haben immer vorfahrt.



mit deinem auto würd ich schon noch warten bis ein gutachter das gesichtet hat. ich würd mich mit der versicherung unterhalten, dass die möglichst schnell einen gutachter schicken, weil du das auto brauchst.



ich denk, wenn du an dem unfall nicht schuld warst, sollte das auch keine auswirkungen auf deinen führerschein auf probe haben.
wolschou
2011-06-27 16:11:15 UTC
Wenn du den Hergang richtig dargestellt hast, hast du absolut keine Schuld an dem Unfall, blinken oder nicht, und dir passiert gar nichts.



So einfach kann das manchmal sein.
anonymous
2011-06-27 16:07:44 UTC
Da du nicht Schuld bist, müsste dir eigentlich nichts passieren, wenn es ums Geld und Punkte geht. Du hast ja keine Schuld, sondern der Mann, der dir reingefahren ist.

So wie die Polizei es schon gesagt hatte, musst du auf seine Versicherung warten. Diese wird dich schon anschreiben.

Selbst die Polizei wirkt nett, so wie du es gesagt hattest.

Die Versicherung wird sich schon bei dir melden und dir sagen, was du alles ersetzt bekommst. Aber so wie es sich anhört, kann der Schaden ja jetzt nicht so groß gewesen sein, dass auch die Polizei gesagt hatte, dass du weiterfahren kannst.

Also glaube ich auch, dass du mit einem Schaden weiter fahren kannst. Wenn das die Polizei schon so sieht, dann kannst du ruig fahren.

Währ dein Auto nähmlich nicht mehr Verkehrssicher, dürfte dir Polizei dich nämlich schon längst nicht mehr fahren lassen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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