Ist Unterbodenbeleuchtung unter irgendwelchen Umständen doch gestattet?
2006-07-23 15:38:23 UTC
Ist Unterbodenbeleuchtung unter irgendwelchen Umständen doch gestattet?
Fünf antworten:
derliebe1611
2006-07-24 12:49:18 UTC
Die Unterbodenbeleuchtung ist laut StVZO nicht erlaubt, es ist nämlich eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am KFZ (§ 49 Abs 1StVZO)und du nimmst somit ein nicht zugelassenes KFZ in Betrieb § 30 StVZO, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. Der TÜV bzw. die DEKRA stufen in der Zwischenzeit diese Art der Beleuchtung als gravierenden Mangel ein und du erhälst darum auch keine TÜV-Plakette mehr.
Manfred V
2006-07-25 22:00:21 UTC
in Deutschland auf keinen Fall, hier in Thailand wird alles umgebaut, da ist kaum mehr noch etwas orginal, die Polizei schaut zu !!
2006-07-23 16:10:30 UTC
Ist sie, wenn ihr Einschalten durch das Öffnen der Tür aktiviert wird (und nur dann), ist sie erlaubt und gilt als Ein- oder Ausstiegshilfe.
andymaus2212
2006-07-24 01:03:55 UTC
Soweit ich weiss, ist sie erlaubt.Darfst sie aber nicht anschalten, während du fährst.
2006-07-23 15:43:18 UTC
glaub schon
ⓘ
Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.