Frage:
Auto nicht abgemeldet,was kan ich tun?
anonymous
2007-04-10 07:03:25 UTC
Ich habe mein Auto verkauft und der Käufer wollte den Wagen Ummelden,hat er aber nicht getan!
Ich habe keinen Kaufvertrag und der Name stimmt auch nicht habe nur noch eine handynummer aber da geht niemand ran!
Was kann ich jetzt machen damit er nicht weiter auf meinen Namen rumfährt?
Fünfzehn antworten:
Charlie_H
2007-04-10 09:35:08 UTC
Ich mag die Frage kaum glauben, aber nun ist es wohl passiert.

Du könntest jetzt folgendes tun:

1. Nimm Kontakt zu Deiner Versicherung auf und schildere den Sachverhalt. Du solltest den Versicherungsvertrag dann sofort kündigen. Die Versicherung meldet dann dem Verkehrsamt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht und zieht die Deckungszusage zurück. Das Verkehrsamt wird daraufhin eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs veranlassen.

2. Spreche mit dem Verkehrsamt über Deine Vorgehensweise, damit die Behörde informiert ist und Du keinen Bußgeldbescheid o.ä. bekommst. Kläre auch dort, ob Du die Polizei einschalten sollst.

Das Ganze kann sich eine Weile hinziehen. Auch Deine Versicherung hat eine "Nachhaftungszeit". Du kannst nur hoffen, dass kein Unfall passiert, sonst ist der Rabatt hin.

Viel Glück.
anonymous
2007-04-10 07:09:17 UTC
Es dem Strassenverkehramt melden. Wenn du allerdings noch nicht einmal einen Kaufvertrag hast, dann frage ich mich allen Ernstes wie du sonst Geschäfte machst.

Zumindest melde es auch deiner Versicherung, sonst baut der einen Crash, deine Versicherung muss zahlen, und du rutscht in den Prozenten nach oben. Das ist dann der Preis wenn man alles unter der Hand machen will.



Gruß

Franky
ich bin neugierig
2007-04-10 07:40:12 UTC
1. Zulassungsstelle anrufen. Bescheid geben dass das Fahrzeug von dir verkauft wurde.

2. Versicherung anrufen und das gleiche erzählen.

3. Polizei anrufen, Strafan´zeige stellen ( hat auch versicherungstechnische Gründe)

4. Natürlich Uhrzeit und Datum des Verkaufs allen Stellen genau mitteilen
Peter P
2007-04-10 07:18:42 UTC
Weltklasse-Deal !!!

Er hat das Auto, mit Kennzeichen und auf Deinen Namen zugelassen ohne Kaufvertrag.

Da stehst Du voll im Skat, Glückwunsch.

Kündige schnellstmöglich die Versicherung und versuch Dich bei der Zulassungstelle zu erkundigen, ob das Fahrzeug schon um- bzw. abgemeldet wurde.
iland1310
2007-04-10 07:17:36 UTC
Auto beim Strassenverkehrsamt abmelden . Das geht auch ohne Papiere , die Versicherungen und Finanzämter können das ja auch . Ich würd die Sachlage erklären . Und die Polizei einschalten . Die suchen den Typ dann schon . Das Nummernschild wird er jawohl noch haben und das kennst du ja , war ja dein eigenes . Auf jeden Fall Anzeige wegen Betruges , sonst gehen sie dir an die Wäsche .
rena
2007-04-10 07:15:56 UTC
Schlechter Handel, man hat zumindestenst einen Kaufvertrag.Gehe zur Polizei und melde es, damit du weniger Stress hast und die sagen dir wie es weiter geht !!!!!

Viel Erfolg.....
yol
2007-04-10 07:14:43 UTC
Sofort Deine Versicherung anrufen! Wenn die einigermaßen kulant sind, melden sie den Wagen versicherungstechnisch ab und Du kannst das dann beim Straßenverkehrsamt melden. Am besten auch die Polizei einschalten, die könnten eventuell was über die Handynummer machen.



Ich hatte das Problem leider auch, allerdings mit Kaufvertrag und Kopie des Ausweises - und meine Versicherung hat mich noch drei Monate zahlen lassen! (Seitdem nicht mehr auf billig, sondern wieder über eine Agentur).

Alles Gute und viel Glück - und demnächst mit Vertrag.
Fiene
2007-04-10 07:14:09 UTC
Es gibt die Möglichkeit der Zwangsabmeldung - ich hab mich da mal informiert, weil ich in einer ähnlichen Situation war. Allerdings hat sich das vorher regeln lassen, so dass ich jetzt nur noch weiß, dass es diese Möglichkeit gibt, aber nicht, was genau Du tun musst.

Wenn Du rechtschutzversichert bist, frage einen Anwalt, ansonsten schau mal, ob hier jemand näheres weiß:

http://www.recht.de/phpbb/index.php?sid=1c411f2f64eef36f74f0acd300ea4014
anonymous
2007-04-10 07:13:22 UTC
Erstmal haste Dich ganz schön naiv angestellt.



Ich gehe mal davon aus, daß Du ihm auch den Fahrzeugbrief gegeben hast.



Im Grund kannst Du nur zur Polizei gehen und Deine Lage schildern. Diese hat dann die Möglichkeit das Auto zur Verhandung auszuschreiben. Wenn es dann gefunden wird, wird es zwangsstillgelegt.
anonymous
2007-04-10 07:24:15 UTC
Tja da wirst Du nicht viel machen können . Es zur Fahndung ausschreiben lassen wäre eine Möglichkeit , das wird aber grundsätzlich nur dann gemacht wenn Du den Verkauf nachweisen kannst , und das kannst Du anscheinend nicht .

Auch Versicherungstechnisch stehst Du ganz ganz dumm da - deine Versicherung ist so lange haftbar , wie das Fzg nicht umgemeldet ist - aber - den Schaden wirst Du tragen , denn die werden Dich nicht nur höher stufen , die können Dich RÜCKWIRKEND aus den Vertrag werfen - und dann zahlst Du ganz allein für evtl. auftretende Schäden . Zumindest die Personalien hättest Du aufnehmen müssen - Versicherungsrechtlich hätte ein Kaufvertrag gemacht werden müssen , denn nur DER ist ein Beleg für die Veräusserung , und hätte Dich letztendlich von der Versicherungspflicht befreien können . Na Prost !!!
melanie
2017-03-07 19:01:18 UTC
ich habe das gleiche Problem,außer das ich ein Kaufvertrag habe. Da verpflichtet sich der Käufer den Wagen innerhalb einer Woche abzumelden,so schön so gut. Jetzt finde ich meinen Wagen nochimmer angemeldet im Internet wieder zum Verkauf noch mit meine Kennzeichen . Habe bemerkt das er mir gefälschten Pass vorgezeigt hat. Polizei macht nicht .Zulassungsstelle sagt kann man nur Zwangsabmelden was mich 300 euro kostet,und eine Weile dauert ich weis mir keinen Rat mehr ??????? Wer kann helfen ? lg
anonymous
2007-04-10 07:13:08 UTC
Geh zur Zulassungsstelle und sag das du den Wagen verkauft hast .
Thomas
2007-04-10 07:12:59 UTC
Ja so ein pech....so etwas macht man auch nicht, ein auto mit kennzeichen zu verkaufen....jetzt hast den salat....schalte die polizei ein,...was anderes kannst du nicht tun.....Th
Big Tom
2007-04-10 11:34:05 UTC
Wie dumm kann ein Mensch nur sein.

Melde das Fahrzeug als gestohlen. Der Andere muss Beweisen dass das Fz sein eigentum ist und das kann er nicht. Zweiten du wirst rauf gestuft wenn er einen unfall baut.

Auch bist du dran wenn der andere einen ungültigen oder keinen Führerschein hat und du kannst belangt werden wenn mit deinem Fz eine Straftat begangen wird.
anonymous
2007-04-10 07:16:32 UTC
Eigentlich gar nichts.Wir hatten das gleiche Problem vor 9 Jahren.Auto verkauft,Käufer hatte versprochen das Auto sofort umzumelden,hat es nicht getan und das Ding weiter nach Holland verkauft.Wir mussten die Versicherung noch ein Jahr lang bezahlen.Aber vielleicht weiß ja jemand anderes,was man noch machen kann.Wir haben den damaligen Käufer angezeigt,hat aber auch nichts gebracht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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